Vision

Manifest

Paragraph 1:

Die Kunst dient immer der Wahrheitsfindung.

Paragraph 2:

Sie darf niemals zur Verbrämung und Vertuschung von Realität zweckentfremdet werden.

Paragraph 3:

Die Kunst ist niemals Selbstzweck.

Paragraph 4:

Kunstschaffende verstehen sich als Wahrheitsmittler. Sie verpflichten sich, ihren Geist von Unsinn frei zu halten, halten sich von Spiegeln fern, wo sie nur können und üben sich in Weisheit und komplexem Denken.

Paragraph 5:

Die Kunstschaffenden und ihr Lebenswerk befinden sich in einem lebendigen Verhältnis, einer Liebesbeziehung gleichend. Beide Parteien verpflichten sich, diese Liebe zu erhalten und zu pflegen, Freiräume zu gewähren, Krisen gemeinsam zu bewältigen und sich gegenseitig zu inspirieren und zu fordern, wo sie nur können.

Paragraph 6:

Gemeinsames Ziel der Liebenden muss es sein, in jeder Lebenssituation das Existenzielle zu berühren. Das Feuer muss brennen. Das Privileg des bequemen Mittelmaßes ist der Zivilbevölkerung vorbehalten.

Paragraph 7:

Die Kunst ist gesetzlos. Eventuelle Konflikte mit der diesseitigen Juristerei müssen in einer so gearteten Verbindung als stetes Risiko in Kauf genommen werden. Bei Schummelei oder Faulheit droht die sofortige Auflösung der Verbindung.

Zusatz:

In vino veritas.

Zum Sterben zu schön – Theater: Hedda Gabler, Kabale und Liebe, Ophelia. Fotos: Simon Heydorn.